Arbeitsrecht

Ich vertrete sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von zahlreichen Arbeitgebern. Dies hat zum Vorteil, mit den einschlägigen taktischen Überlegungen sowohl aus Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmersicht bestens vertraut zu sein.

Um Ihnen kompetent zur Seite stehen zu können, habe ich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert und somit die theoretischen Voraussetzungen für die Erlangung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erlangt.

Von der Beratung im Falle von Einstellungen, z.B. durch die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, über die Begleitung durch das Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag und damit einhergehender Gestaltung oder Prüfung von Arbeitszeugnissen stehe ich Ihnen lückenlos mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sein, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

Immer häufiger müssen Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben, vor allem im Falle einer betriebsbedingten Kündigungen, um angesichts der angespannten Lage des Arbeitsmarktes ihren durch eine ausgesprochene Kündigung gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Hier gilt es zu prüfen, ob das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht auch mit der Zahlung einer Abfindung für Sie enden kann, welche ich nach Absprache mit Ihnen aushandeln werde.

Je nachdem, welchen Bedarf Sie haben, stehe ich Ihnen mit ausführlichen Beratungsleistungen bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung zur Verfügung.

Glossar zum Thema Arbeitsrecht