Forderungseinzug / Inkasso

Bei ausstehenden Zahlungen helfe ich Ihnen durch effiziente Forderungsbeitreibung zu vermeiden, einen finanziellen Verlust zu erleiden.

das außergerichtliche Mahnwesen
der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner
die Überwachung von fristgerechten Zahlungseingängen
die kostengünstige und schnelle Geltendmachung Ihrer Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids
die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nach Einlegung von Widerspruch oder Einspruch
die Durchsetzung Ihrer titulierten Forderung durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Im Unterschied zu Inkassounternehmen können Rechtsanwälte eine ganzheitliche Dienstleistung in diesem Bereich anbieten. Ihnen ist hierbei der Rückgriff auf das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung erlaubt. Angefangen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung bleibt die Bearbeitung der Angelegenheit stets in einer Hand.

Ablauf des Verfahrens:

1. Stufe: Außergerichtliche Tätigkeit

Nach Erteilung des Auftrags wird in der Regel sofort ein anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner versandt, worin dieser unter Fristsetzung letztmalig außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wird.

Erfahrungsgemäß führt ein solches schon oft zum Erfolg, indem der Schuldner leistet. Da der Schuldner verzugsbedingt die Kosten der Beauftragung zu tragen hat, ist dieses Verfahren in diesem Fall für Sie kostenlos.

Wehrt sich der Schuldner gegen die Forderung, wird der Sachverhalt eingehend geprüft und mit Ihnen das weitere Vorgehen abgesprochen.

Reagiert der Schuldner nicht, werden Erkundigungen zu seiner Bonität eingeholt, um festzustellen, ob ein weiteres Vorgehen gegen ihn wirtschaftlich sinnvoll ist. Sofern dies der Fall ist, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

2. Stufe: Beantragung eines Mahnbescheides

Die gerichtliche Tätigkeit nimmt ihren Anfang in der Beantragung eines Mahnbescheids beim zuständigen Gericht, in deren Zuge Sie lediglich Mahnbescheidskosten zu verauslagen haben.

Ist der Mahnbescheid erlassen und dem Schuldner zugestellt worden, besteht wiederum die Möglichkeit, dass er die Forderung begleicht. Da er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist das Verfahren für Sie in diesem Fall wiederum kostenlos; die verauslagten Kosten erhalten Sie zurück.

Erhebt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch, wird diesseits abgewogen, ob der Anspruch auf dem Klagewege geltend gemacht werden sollte. Hierzu werde ich Sie umfassend beraten.

Sofern der Schuldner nicht reagiert, folgt die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides.

3. Stufe: Beantragung eines Vollstreckungsbescheides

Der Vollstreckungsbescheid stellt einen Zahlungstitel dar, der eine Gültigkeit von 30 Jahren hat und einem vollstreckbaren Gerichtsurteil gleichsteht. Mit ihm kann beispielsweise ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt oder das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet werden.

Nachdem der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugestellt worden ist, besteht wiederum die Möglichkeit, dass der Schuldner die Forderung sofort begleicht, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Sämtliche Verfahrenskosten muss wiederum der Schuldner tragen.

Sollte der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht Einspruch einlegen, muss – ähnlich wie im Falle eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid – entschieden werden, ob der Anspruch im Wege einer Klage weiterverfolgt werden soll.

Wenn der Schuldner nicht reagiert, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

4. Stufe: Zwangsvollstreckung

Im Wege der Zwangsvollstreckung gibt es eine Vielfalt von Möglichkeiten, deren Ergreifen anhand des Einzelfalls abgewogen wird, wie z.B.:

- Pfändung des Arbeitseinkommens
- Kontopfändung
- Eintragung einer Zwangshypothek
- Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
- Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Ihr Vorteil:

Im Unterschied zu Inkassounternehmen können Rechtsanwälte eine ganzheitliche Dienstleistung in diesem Bereich anbieten. Ihnen ist hierbei der Rückgriff auf das gesamte rechtliche Spektrum von Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung erlaubt. Angefangen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung bleibt die Bearbeitung der Angelegenheit stets in einer Hand.

Oftmals endet das Verfahren bereits nach Versendung des vorgerichtlichen Mahnschreibens oder mit Beantragung des Mahnbescheids. Die Kosten bleiben hierbei überschaubar. Im Übrigen hat der Schuldner ohnehin sämtliche anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten verzugsbedingt zu tragen.

Mit dem Vollstreckungsbescheid in der Hand haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderung 30 Jahre lang zwangsweise durchsetzen zu können. Sofern Sie mir den Auftrag hierzu erteilen, überwache ich die diesbezüglich geltenden Fristen und unternehme in regelmäßigen Abständen erneut Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, damit Ihre Forderung schnellstmöglich erfüllt wird.