
Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten, schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Fahrzeug-Betriebserlaubnis
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsunfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit im Verkehr
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Nach einem Verkehrsunfall, ob verschuldet oder unverschuldet, können viele schwerwiegende Probleme auf Sie zukommen, die nicht selten einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für Sie zur Folge haben.
Oftmals nutzen Versicherungsunternehmen die Situation zu ihren Gunsten aus, dass der Unfallgegner nicht oder unzureichend kompetent vertreten ist. So werden oft unzulässige Kürzungen vorgenommen und Beweise gefordert, die für die Schadensabwicklung eigentlich nicht relevant sind. Auf diese Art und Weise wird zu Ihren Lasten gespart. Zudem sind die Schadensabrechnungen derart intransparent, dass man Fehler nicht bemerkt und sich dagegen zur Wehr setzt. Oft hat man auch schlichtweg nicht den Überblick, welche Schadenspositionen tatsächlich entstanden sind und geltend gemacht werden können. Daher erörtere ich mit Ihnen welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen und prüfe bereits vorgenommene Abrechnungen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls gehört in fachkundige Hände, die alle Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.
Ich zeige Ihnen, wie Sie sich zu verhalten haben und wie ich Ihnen helfen werde.
- So verhalten Sie sich am Unfallort
- So verhalten Sie sich gegenüber der Polizei
- Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt
- Sachverständige zur Schadensfeststellung
- Reparatur von Unfallschäden
- Verhalten der Versicherungen und Werkstätten
- Schadenspositionen
- Warum Rechtsanwalt Reinhardt?
- Meine Kosten
- Ich helfe Ihnen gern!
Für den Fall, dass Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen geben. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein "Blitzfoto" ist ebenfalls oftmals kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden daher von den Gerichten wegen falscher Messungen für ungültig erklärt.
Bei Problemen mit der Polizei oder Bußgeldbehörde übernehme ich Ihre Verteidigung, nehme Einsicht in die Ermittlungsakte und prüfe die Methode und das Ermittlungsergebnis der Behörden.
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