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Ich kann Ihnen nicht raten, vor der Polizei Angaben zum Unfallverlauf zu machen. Möglicherweise stehen sie noch unter dem Schock des Unfalls, so dass Sie etwas Unüberlegtes sagen. Auch wissen Sie nicht, ob der Polizeibeamte Ihre Aussagen genauso protokolliert, wie von Ihnen vorgetragen. Es besteht die Gefahr, dass das Protokoll von subjektiven Eindrücken des Polizeibeamten gefärbt wird.
Machen Sie daher nur die notwendigen Angaben zu Ihrer Person, gegebenenfalls zum Alter des Fahrzeugs und zu Ihrer Fahrerlaubnis und verweisen Sie die Polizeibeamten darauf, dass Sie Angaben zum Unfallverlauf nachreichen.
Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache einzulassen, insbesondere wenn ein eventuelles Mitverschulden Ihrerseits in Frage kommt.
Aus Ihrem gegenwärtigen Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sie können dem Polizeibeamten jederzeit mitteilen, dass Sie zunächst einen Anwalt befragen wollen.
Eine bei Polizeibeamten beliebte Methode ist es, zu protokollieren, dass Sie keine Angaben machen wollen, Sie aber hinterher in ein Gespräch über den Unfallhergang zu verwickeln. Im Unfallprotokoll kann dies dann so aussehen: "Der Beschuldigte machte keine Angaben zur Sache, informatorisch gehört, gab er aber an, dass er den Unfall wohl verschuldet habe..."
Lassen Sie sich daher am besten in kein Gespräch verwickeln. Dies gilt übrigens nicht nur für Verkehrsunfälle!
Wenn Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, habe ich stets noch die Möglichkeit, mich nachträglich schriftlich für Sie einzulassen. Vorteilhaft ist hierbei, dass wir dann schon über den Unfall gesprochen haben und taktisch gründlich überlegen können, welche Angaben für Sie vorteilhaft sind. Außerdem ist es meist hilfreich, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und sich erst nach Kenntnis des Ermittlungsstandes zur Sache einzulassen.
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